PKW - Klasse B

Ausbildungsklassen – Klasse B / BF17

Berechtigung zum Fahren: Kraftwagen bis max. 3,5t zGM, max 8 Sitzplätze (Ohne Fahrer) und einem Anhänger bis max. 750kg zGM. Auch Anhänger mit einer maximalen zGM die kleiner ist als das Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs. Die Kombination aus beiden darf aber nur max. 3,5t zGM betragen.

Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:
L
AM

Mindestalter:
B: 18
BF17: 17 (Begleitetes Fahren ab 17)

Bereitzustellende Unterlagen:

  • Sehtest
  • Ausbildung in Erster Hilfe
  • Passbild
  • Antragstellung erfolgt in der Fahrschule
  • Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragformular)

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
klassenspez. Stoff: 2 Doppelstunden á 90min

Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45min
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45min
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45min