Kurse & Leistungen

Übersicht Ausbildungsklassen und Mindestausbildung

  • Fahrerlaubnisausbildung von Mofa, Motorrad, PKW, Traktor, LKW, Bus
  • Erledigung der Anmeldeformalitäten bei der Führerscheinstelle Märkisch Oderland
  • Kostenloses Üben in der Fahrschule auch mit PC
  • Pflichtweiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikastions-Gesetz (35 Stundenprogramm)
  • Ausbildung zum Berufskraftfahrer
  • Verkehrsteilnehmerschulung (Weiterbildung)
  • Gefahrgutkurse (Basiskurs, Tank, ADR-Weiterbildung)
  • Gefahrgutbeauftragter für Firmen die mit Gefahrgut zu tun haben
  • Weiterbildung Ladungssicherung
  • Nachschulungskurse (Führerschein auf Probe, Punkteabbau)
  • Weiterbildung fahren im Realverkehr für Sattel- und Gliederzüge
  • Kettensägenlehrgang
  • Gabelstaplerausbildung

Wir führen die Klasse B auch auf Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung (Automatik) durch.

Klasse Theoretische Ausbildung
Doppelstunde je 90 Minuten
Praktische Ausbildung 45 Minuten   
  GrundstoffZusatzstoffGrundausbildungÜberlandfahrtAutobahnfahrtAutobahnfahrt
Motorrad
A1 / A
 124

nach Fähig- und Fertigkeiten

5

4

3

PKW B 122nach Fähig- und Fertigkeiten543
PKW mit
Anhänger BE
 

nach Fähig- und Fertigkeiten

311
Traktor T 126nach Fähig- und Fertigkeiten
LKW C 610nach Fähig- und Fertigkeiten523
LKW mit
Anhänger CE
Vorbesitz C
 64nach Fähig- und Fertigkeiten523
C / CE
gem. Ausbildungsgang
 614nach Fähig- und FertigkeitenC3
CE5
C1
CE2
C-
CE3

Bei den Klassen A, B, T, beträgt der theoretische Unterricht im Grundstoff nur 6 Doppelstunden wenn eine Fahrerlaubnisklasse vorhanden ist.

Bei der Klasse D (BUS/KOM) richtet sich der theoretische Unterricht und die praktische Ausbildung nach dem jeweiligen Vorbesitz und Dauer.

Bei den Klassen BE, C, CE und D ist die Fahrerlaubnis der Klasse B Voraussetzung.

LKW – Fahrer, die gewerblich fahren wollen benötigen noch zusätzlich zur Fahrschulausbildung eine Grundqualifikation mit IHK Prüfung. Wir bieten dafür die beschleunigte Grundqualifikation an. Sie umfasst 140 Stunden je 60 Minuten, wobei 130 Stunden je 60 Minuten theoretischer Unterricht und 10 Stunden je 60 Minuten praktisches fahren umfasst.

BUS – Fahrer die gewerblich Personen befördern möchten müssen auch eine Grundqualifikation nachweisen. Da gibt es je nach Vorbesitz Sonderbestimmungen. Auch diese Ausbildung und Vorbereitung auf die IHK Prüfung führen wir durch. Das gesamte Ausbildungsspektrum bieten wir an allen 3 Standorten an.

Fahrzeug KlasseDefinitionEinschlussBemerkungMindestalter
AMZweirädrige Kleinkrafträder mit:
– bbH max. 45 km/h
– Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor
– Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
– bbH max. 45 km/h
– Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
– Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
– bbh max. 45 km/h
– Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
– Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
– Leermasse max. 350 kg
keinealten Klasse M und S16 Jahre
A1Krafträder mit:
– Hubraum max. 125 ccm
– Leistung max. 11 kW
– Verhältnis Leistung / Leergewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
– Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbh über 45 km/h
– Leistung max. 15 kW
AMUnter 18 Jahre max. 80 km/h entfällt16 Jahre
A2Krafträder mit:
– Leistung max. 35 kW
– Verhältnis Leistung / Leergewicht max. 0,2 kW/kg
AM, A12 Jahre Vorbesitz A1 nur praktische, keine theoretische Prüfung18 Jahre
AKrafträder mit :
– Hubraum über 50 ccm oder
– bbH über 45 km/h Dreirädrige Kfz mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
– Hubraum über 50 ccm (Verbrennungsmotor) oder
– bbH über 45 km/h
– Leistung über 15 kW
AM, A1, A22 Jahre Vorbesitz A2 nur praktische Prüfung, keine theoretische Prüfung20 Jahre von A2 auf A,
21 Jahre für Trikes,
24 Jahre Direkterwerb
BKfz (außer Am, A1, A2, A) mit:
– zG max. 3500 kg
– max. 8 Personen außer Fahrer
Anhängerregelung:
– zG max. 750 kg erlaubt
– zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Kombination max. 3500 kg
AM, LAlte Bestimmung entfällt (Sonderregelung)18 Jahre
17 Jahre mit Begleitung (BF17)
B96Kfz der Klasse B mit Anhänger:
– zG Anhänger über 750 kg
– zG der Kombination über 3500 kg bis max. 4250 kg
Keine Prüfung, aber besondere SchulungSiehe Klasse B
BEKfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
– zG Anhänger über 750 kg, max. 3500 kg
Vorbesitz B, keine theoretische Prüfung aber praktische PrüfungSiehe Klasse B
C1Kfz (außer AM, A1, A2, A) mit:
– zG über 3500 kg bis max. 7500 kg
– max. 8 Personen außer Fahrer
– Anhänger max. 750 kg zG
Vorbesitz B18 Jahre
C1EKfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
– zG Anhänger über 750 kg
– zG der Kombination max. 12000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
– zG Anhänger über 3500 kg zG der Kombination max. 12000 kg
Vorbesitz C1, alte Regelung zG Anhänger max. Leermasse Zugfahrzeug entfällt18 Jahre
CKfz (außer AM, A1, A2, A) mit:
– zG über 3500 kg
– max. 8 Personen außer Fahrer
– Anhänger max. 750 kg zG
C1Vorbesitz B21 Jahre,
18 Jahre Berufsausbildung
CEKfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
– zG Anhänger über 750 kg
BE, C1E, T, D1E und DE bei Vorbesitz DVorbesitz C21 Jahre,
18 Jahre Berufsausbildung
D1Kfz (außer Klasse AM, A1, A2, A)
– mehr als 8 Personen, außer Fahrer
– max. 16 Personen außer Fahrer
– Länge max. 8 m
– Anhänger max. 750 kg
Vorbesitz B21 Jahre,
18 Jahre Berufsausbildung
D1EKfz der Klasse D1 mit Anhänger
– zG Anhänger über 750 kg
BE, C1E bei Vorbesitz C1Vorbesitz D1, alte Regelung zG Anhänger max. Leermasse Zugfahrzeug entfällt21 Jahre,
18 Jahre Berufsausbildung
DKfz (außer Klasse AM, A1, A2, A)
– mehr als 8 Personen außer Fahrer
– Anhänger max. 750 kg zG
D1Vorbesitz B18, 20, 21, 23, 24 je nach Tätigkeit und Qualifikation
DEKfz der Klasse D1 mit Anhänger
– zG Anhänger über 750 kg
BE, D1E, C1E bei Vorbesitz C1Vorbesitz D18, 20, 21, 23, 24 je nach Tätigkeit und Qualifikation
LZugmaschinen:
– Lof Zwecke
– bbH max. 40 km/h
– mit Anhänger max. 25 km/h fahren selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler, Flurförderzeuge
– bbH max. 25 km/h
– auch mit Anhänger
16 Jahre
TZugmaschinen
– Lof Zwecke
– max. 60 km/h
– mit Anhänger selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler, Flurförderzeuge
– bbH max. 40 km/h
– auch mit Anhänger
L, AMUnter 18 Jahre max. 40 km/h16 Jahre

(* 18 Jahre bei stufenweise Zugang, 25 Jahre beim “Direkteinstieg” oder beim Erwerb vor Ablauf der zweijährigen Frist beim Stufenführerschein)