Motorrad - Klasse A1/A

Ausbildungsklassen – Klasse A1

Berechtigung zum Fahren von: Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraum und max 11kW (15PS) und einem Verhältnis: Leistung/Leermasse <= 0,1 kW/kg!

Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:
AM

Mindestalter:
16

Bereitzustellende Unterlagen:

  • Sehtest
  • Passbild
  • Ausbildung in erster Hilfe
  • Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragformular)
  • Antragstellung erfolgt in der Fahrschule

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
klassenspez. Stoff: 4 Doppelstunden á 90min

Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45min
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45min
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45min