Motorrad - Klasse A1/A
Ausbildungsklassen – Klasse A1
Berechtigung zum Fahren von: Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraum und max 11kW (15PS) und einem Verhältnis: Leistung/Leermasse <= 0,1 kW/kg!
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:
AM
Mindestalter:
16
Bereitzustellende Unterlagen:
- Sehtest
- Passbild
- Ausbildung in erster Hilfe
- Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragformular)
- Antragstellung erfolgt in der Fahrschule
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
klassenspez. Stoff: 4 Doppelstunden á 90min
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45min
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45min
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45min